MPU Beratung & Vorbereitungskurse /
"verkehrstherapeutische Intensivberatung"
MPU sicher, schnell, günstig & mit Garantie!
Ist Ihre Fahrerlaubnis entzogen worden, fangen meist die Probleme an. Die MPU Vorbereitung ist neben eventuellen Abstinenznachweisen ein wichtiger Bestandteil, um die MPU Begutachtung zu bestehen.
Telefon: 0 52 34 - 888 93 37
Mobil: 0 151 / 62 63 45 99
Telefon: 0 52 34 - 843 98 68
(Montag - Samstag von 9 - 19 Uhr)
Email: info@die-mpu.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragspartner
Dies ist ein Angebot von MPU Hilfe Deutschland
Inhaber:
AVG Problemlogistik
Hülsenweg 2
32760 Detmold
Telefon: 0 52 34 - 888 96 32
Fax: 03212 - 136 29 67
Mail: info@avg-problemlogistik.de
I. Art und Umfang der Dienstleistung
Das MPU Vorbereitung Team AVG Problemlogistik (Auftragnehmer) ist auf alle Fragen rund um das Thema Wiedererlangung des
Führerscheins nach dessen Entzug spezialisiert. In diesem Zusammenhang bereitet der Auftragnehmer den Auftraggeber
ganz individuell entsprechend der jeweiligen Verkehrsauffälligkeit auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
vor. Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, nach dem bei
Vertragsschluss aktuellen Stand der Wissenschaft und durch Personal, welches für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
Der Auftraggeber kann daraus keine Ansprüche (z.B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgeltes) ableiten.
Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
II. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt nur durch Unterzeichnung beider Parteien zustande. Mit der Vertragsunterzeichnung erkennt der
Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
III. MPU Erstberatung
Vor Vertragsunterzeichnung hat der Auftraggeber die Möglichkeit an einem Erstberatungsgespräch teilzunehmen. Für die
Erstberatung erhebt die AVG Problemlogistik eine Beratungspauschale in Höhe von 95,00 Euro. Die Erstberatungsgebühr wird
auf dem Gesamtpreis angerechnet.
IV. Pflichten Auftraggeber
Vor Vertragsunterzeichnung hat der Auftraggeber eine aktuelle Auskunft des Kraftfahrtbundesamtes sowie ein aktuelles Führungszeugnis oder eine Kopie von mit den aktuellen Einträgen aus der Führerscheinakte vorzulegen. Nach Vertragsunterzeichnung hat der Auftraggeber die Pflicht, alle zur umfassenden Beratung erforderlichen Mitwirkungshandlungen (z.B. Abstinenznachweis, Teilnahmebescheinigung an einem Antiaggressions-training) rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
V. Zahlungsfristen / Verzug
Die Preise variieren je nach Art und Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich brutto incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers maßgeblich. Grundsätzlich müssen die Gebühren vor dem Vorbereitungskurs bezahlt werden.
Die Gebühren können auch unmittelbar vor dem Vorbereitungskurs in bar bezahlt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen weitergehenden Anspruch geltend zu
machen, sofern er dem Auftraggeber einen höheren Schaden nachweist. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt, pro Mahnung eine Kostenpauschale von 5,00€ zu erheben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
VI. Rücktritt und Kündigung
Der Vertrag wird für die Dauer der Beratung fest geschlossen. Eine Kündigung dieses Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt z.B. dann vor, wenn der Auftragnehmer so schwer erkrankt ist, dass ihm die weitere Durchführung der Beratung nicht mehr möglich ist.
Der Auftragnehmer kann dann lediglich den entstandenen Schaden, maximal jedoch 50% des vereinbarten Beratungsentgeltes je Einzelstunde berechnen. Der Auftragnehmer kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber alkoholisiert oder erkennbar unter dem Einfluss von Drogen stehend zu den Beratungsstunden erscheint. In diesem Fall ist die bis dahin gewährte Leistung des Auftragnehmers zu vergüten.
VII. Verhinderung
Der Auftraggeber kann bereits verbindlich reservierte Beratungsstunden bis 48 Stunden vorher kostenlos absagen/verschieben. Teilt der Auftraggeber die Verhinderung in weniger als 48 Stunden vor Beginn der Beratungsstunde mit, ist der Auftragnehmer berechtigt anteiligen Kostenersatz in Höhe von bis zu 75 % des vereinbarten Beratungsentgeltes je Einzelstunde für die ausgefallene Stunde zu berechnen.
Ein Recht zum Rücktritt von dem Vertrag leitet sich dadurch nicht ab. Ausgefallene Stunden werden alsbald nachgeholt. Verspätungen des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten und werden nicht ersetzt. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz etwaiger hierdurch bedingter Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt.
VIII. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen den Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. Der Auftragnehmer haftet nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg.
Schadensersatzansprüche verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist eine weitergehende Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die Begrenzungen gelten auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
IX. Datenschutz
Sie stimmen der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der uns durch Ihre Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Ausführung Ihrer Bestellung zu.
X. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel und die Kündigung. Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein, wird dadurch der übrige Inhalt dieser Bedingungen nicht beeinträchtigt.
Vielmehr sind die Parteien darüber einig, ersatzweise die Formulierung zu wählen, die der unwirksam gewordenen Bedingung am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung